
«partnerschaftlich, vernetzt, erfahren»
Unsere über 30-jährige Erfahrung in den Rechtsgebieten Familienrecht, Arbeitsrecht
(privates, öffentliches und kollektives Arbeitsrecht), Strafrecht, Mietrecht und Privatrecht allgemein gewährleistet die richtige Einschätzung der Situation des Klienten.
Unser umfangreiches Netzwerk auf lokaler, kantonaler und nationaler Ebene
bietet Gewähr für eine Vertretung mit «Rundumblick».
Klienten verlassen sich auf die Einhaltung von Abmachungen,
Transparenz der Kosten und zuverlässige, zügige Arbeit.
Bevorzugte Rechtsgebiete
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Familien- und Erbrecht
Eherecht, Unterhalt, Kindes- und Erwachsenenschutz, erbrechtliche Regelungen
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Zivilrecht allgemein, insbesondere Mietrecht
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Arbeits- und Sozialversicherungsrecht sowie Sozialpartnerschaft
privat, öffentlich und kollektiv
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Öffentliches Recht, speziell Eisenbahn- und Wettbewerbsrecht
Kosten
Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung (PKV)Anwendung.
Bei Übernahme des Mandats klären wir Sie über die Grundsätze der Rechnungsstellung auf. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege.